Bauleitplanung: Gemeinde Bieberehren

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Öffentliche Auslegung gemäß Baugesetzbuch (BauGB)

5. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans „40 Gärten„ der Gemeinde Tauberrettersheim;

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Tauberrettersheim hat in seiner Sitzung am 20.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan „40 Gärten“ der Gemeinde Tauberrettersheim gefasst. Die Zielstellung einer gesunden baulichen Weiterentwicklung der Gemeinde Tauberrettersheim erfordert die ausreichende Bereitstellung von attraktiven Bauplätzen mit qualitativer Orientierung. Da Tauberrettersheim derzeit kaum verfügbares Bauland zur Deckung dieses Bedarfs besitzt, ist die Bereitstellung erforderlich. Der Bebauungsplan soll die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Bebauung schaffen.

Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines „allgemeinen Wohngebiets“.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wurde das Büro Klärle in Weikersheim beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans findet im Regelverfahren statt. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich, da die ursprünglich enthaltenen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet im Rahmen der 2. Änderung des Flächennutzungsplans herausgenommen wurden. Aufgrund neuer Rahmenbedingungen kann die Ausweisung eines Wohngebiets nunmehr angegangen werden. Die Flächen sind daher wieder als Allgemeines Wohngebiet aufzunehmen. Da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (§ 8 Abs. 3 BauGB). Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind erforderlich.  

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vierzig Gärten“ mit einer Fläche von
ca. 1,46 ha umfasst die Grundstücke mit den Flurnrn. 3307 und 3309 sowie Teilflächen der Flurstücke 3287, 3320 und 5000.

Der Bebauungsplan wird begrenzt

im Norden:         Fl.-Nr. 3306

im Osten:           Straße Brunnenklinge, Fl.-Nr. 3287

im Süden:           Fl.-Nr. 3310

im Westen:        Weg Fl.-Nr. 5000 und 5000/1 bzw. durch das Baugebiet „Rentersacker“

Der Gemeinderat Tauberrettersheim hat in seiner Sitzung am 16.05.2022 den Vorentwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tauberrettersheim und zum Bebauungsplan „40 Gärten“ in der Fassung vom 16.05.2022 gebilligt und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Vorentwürfe zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans „40 Gärten“ der Gemeinde Tauberrettersheim inklusive Begründungen mit Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) jeweils in der Fassung vom 16.05.2022 liegen in der Zeit

vom Freitag, 03.06.2022 bis einschließlich Freitag, 08.07.2022

in der Verwaltungsgemeinschaft Röttingen, Marktplatz 1, 1. OG, Zimmer 8, 97285 Röttingen, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch bis Freitag 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Dienstag 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zur Einsicht aus. Die Planvorentwurfsunterlagen können unten stehend heruntergeladen werden.

An umweltbezogenen Informationen sind die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) jeweils in der Fassung vom 16.05.2022 verfügbar.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken schriftlich geltend gemacht oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Tauberrettersheim, 17.05.2022

Katharina Fries
1. Bürgermeisterin

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlicher: Frau Katharina Fries, Gemeinde Tauberrettersheim
Anschrift: Judenhof 1, 97285 Tauberrettersheim
E-Mail-Adresse: info@roettingen.de   
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen:
Verantwortlicher: Herr Harald Thomas, Verwaltungsgemeinschaft Röttingen
Anschrift: Marktplatz 1, 97285 Röttingen
E-Mail-Adresse: h.thomas(@)roettingen.de
Telefonnummer: 0 93 38 / 97 28 – 0


2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).  Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).


3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
–– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
–– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
–– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)


4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
–– Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
–– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
–– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
–– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Stadt eingebunden sind


5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO). Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz-bayern.de.