Geschichte: Gemeinde Bieberehren

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Tauberrettersheim

Ortschronik von Tauberrettersheim und die Fränkische Chronik

Fränkische Chronik

Ab 1521 war das Hochstift Würzburg dauernder Dorfherr Tauberrettersheims

Im Jahre 1521 trat das Hochstift Würzburg als neuer und letzter Dorfherr von Tauberrettersheim auf. In diesem Jahr kaufte der Fürstbischof Konrad von Thüngen von Katharina, Gräfin von Königsstein, der Tochter des letzten Herrn von Weinsberg, die Herrschaft Reichelsberg mit all ihren Eingehörungen um 49.300 fl. guter rheinischer Währung. Dazu zählte die Veste Reichelsberg, die halbe Stadt Aub, die Dörfer Baldersheim, Burgerroth mit der Gerichtigkeit zum Altenberg, Bieberehren, Buch, Klingen mit dem Burgstall Klinenstein, Stalldorf, Gaukönigshofen und das Dorf Tauberrettersheim. Seit dem 10. Juli 1168 war der Bischof zu Würzburg, dessen Bistum sich damals vom Thüringerwald über Main- und Taubergebiet bis zum Kocher und Neckar erstreckte, durch Kaiser Friedrich Barbarossa die volle Herzogsgewalt in seiner Kirchenprovinz übertragen. Er war der geistliche und weltliche Herr des Hochstifts Würzburg durch mehr als 600 Jahre hindurch (bis 1803). Das Jahr 1521 gab Tauberrettersheim endlich den dauernden Dorfherrn: Das Hochstift Würzburg

Frühere Dorfherren
Ein Rückblick auf die früheren Dorfherren von Tauberrettersheim ergibt folgendes Bild: Die ersten urkundlich beglaubigten Herren von Tauberrettersheim waren Fürstäbte zu Fulda. Der Anfang dieser Herrschaftsrechte ist durch Urkunden nicht zu erfahren. Vermutlich gehörte Tauberrettersheim zu jenen 30 Orten im Tauber- und Gollachgau, welche nach den Traditiones Fuldensis die Taubergaugrafen Aldelbrecht und Eggibrecht um 800 n. Chr. dem Kloster Fulda schenkten. Die Fürstäbte zu Fulda belehnten die Herren von Hohenlohe mit der Dorfherrschaft über Tauberrettersheim. Anno 1398 ging diese von den Hohenlohe an Herrn Conrad von Weinsberg über. Conrad von Weinsberg aber war der Gemahl der Anna von Hohenlohe, der Witwe des Gottfried von Hohenlohe-Brauneck. Er hatte von seiner Gemahlin Anna die Herrschaft Reichelsberg mit Baldersheim, Bieberehren, Burgerroth und Buch übernommen und war 1401 erstmals von dem Lehensherrn, dem Bischof zu Würzburg damit belehnt worden. Sein Sohn, Philipp v. Weinsberg befreite sich 1481 von dem lästigen Andringen seiner Gläubiger durch eine Bargeldanleihe von 1700 Gulden bei seinem Lehensherrn, dem sparsamen und gütigen Fürstbischof Rudolf v. Scherenberg (1466/95). Als Gegenleistung trug Philipp v. Weinsberg seine „durchaus freieigenen Güter“, nämlich die halbe Stadt Aub und die Dorfschaften Königshofen im Gau, Klingen, Stalldorf und das Dorf Rettershein an der Tauber dem Hochstift Würzburg als Sohn- und Tochterlehen auf. Die nun bedeutend erweiterte Herrschaft Reichelsberg kam nach dem Aussterben des Mannesstammes der Herren von Weinsberg (1512 resp. 1516) in den Besitz der einzigen Tochter Gottfriede v. Weinsberg mit Namen Katharina, die mit dem Grafen Eberhard von Königsstein verehelicht war. Die kinderlose Gräfin Katharina v. Königsstein verkaufte 1521 die Herrschaft Reichelsberg an den Fürstbischof Conrad v. Thüngen.

Sichere Quellen
Mit der Aufnahme von Tauberrettersheim in das nun hochstiftische Amt Reichelsberg rückt die Dorfgeschichte von Tauberrettersheim in das helle Licht der fürstbischöflichen Amtsbücher, die heute noch im Bay. Staatsarchiv zu Würzburg aufbewahrt werden. Die neuen fürstbischöflichen Dorfherren, namentlich der auf strenge Ordnung und Rechtssicherheit in seinem Hochstift bedachte Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617) ließ in den Amtssaalbüchern das als altes Herkommen- und Gewohnheitsrecht in den Weistümern des Dorfbuches niedergechriebene Dorfrecht und in den amtlichen Schatzungsbüchern die Besitz- und Vermögensverhältnisse, wie auch die steuerlichen Lasten und Abgaben aufzeichnen. Sie sind uns heute jene sicheren Quellen, aus denen wir das Material gewinnen zur lebenswahren Darstellung dörflichen Lebens vor 400 Jahren. Der Grund und Boden der Feldmarkung wie auch die Hofriet mit Zubehör waren um 1521 nicht freies Eigentum der Bauern. Sie gehörten dem Grundherrn (dem Fürstbischof, dem Adel, den geistlichen Stiften und Klöstern) und waren dem Bauern (Hübner) gegen eine jährliche Belehnungsgebühr (Gültabgaben) für sich und seine Nachkommen in Erbpacht übertragen. Der größte Grundherr von Tauberrettersheim um 1521 war der Landesherr, der Fürstbischof von Würzburg. Dem Hochstift Würzburg waren als ihrem Grundherren zins- und gültepflichtig 15 Huben. Diese einzelnen Hubengüter – einst zur fränkischen Landnahme nur je einem einzigen Besitzer als freies Eigentum zugehörig – waren längst in kleine und kleinste Hubenteile zersplittert. Es gab anno 1585 halbe, viertel, sechstel, achtel, je zehntels Huben und eine Folge der unseeligen Aufteilung des väterlichen Grundbesitzes im Erbgang an sämtliche erbberechtigten Kinder, wie solches das fränkische Landrecht zuließ.

Gültrechte
Auf jedem Hubengut lag eine Gültabgabe von 10 Metzen Korn und 2 Hühnern. Die 15 Huben entrichteten an das Hochstift anno 1768 9 Malter und 3 Metzen Gültkorn, ferner 15 Fastnachts- 15 Martins- und 15 Sommerhühner. Ab 1704 wurde diese Hühnersteuer durch eine Bargeldabgabe abgelöst. Man zahlte statt des Fastnachts- und des Martinshuhnes je 22 Pfg. und statt des Sommerhuhnes 14 Pfg. in bar. Des weiteren erscheint in den Zins- und Gültbüchern des Amtes Röttingen vom Jahr 1683 noch als hochstiftischer Grundbesitz das Höflein oder Kellereihöflein, das nach dem Zins- und Gültbuch von 1768 an 25 verschiedene Besitzer aufgeteilt war, die zusammen 2 Malter Korn und 2 Malter Hafer und 8 neue Pfg. von der Hofriet geben. Zu diesem Höfleingut gehörten 8 Gerten Holz aus dem Gemeindewald. Es muß also ein recht ansehnlicher Grundbesitz gewesen sein, da die gewöhnlichen Hubgüter nur Anspruch auf je 2 Gerten Holz hatten. Die jährliche Gült der Höfleinsgüter war beträchtlich höher als jene der Hubgüter. Von den Höfleinsgütern gab man ja nach Güte des Ackers jährlich 5-15 Mass Korn pro Morgen, von den Hubgütern nur 2-5 Mass für den Morgen. Das Hochstift war ferner noch der Grundherr über 8 Behausungen „mit ihrem Begriff“ d.h. den zugehörenden Hofgebäuden, sowie über 50 einzelne Weingärten und 8 Feldstücke. Die in der 2. Hälfte des 16. Jahrhundert gerodeten und neuangelegten Weingärten auf der Winterseite gelangten nun gleichfalls in die Lehenschaft des Hochstiftes. Nach dem 30jährigen Krieg, da man das niedergebrannte Dorf wieder aufgebaut, wurde eine größere Zahl von neuerstandenen Hofrieten und neugerodeten Feldgütern und Weingärten dem Hochstift lehnbar gemacht. Es waren 11 Behausungen, die gegen Empfang von 10. 25 und 30 fl. Barbabfindung in die Lehenschaft des Hochstiftes neu aufgenommen wurden. Darunter befanden sich auch 2 Hofrieten, die früher freieigenes Gut waren.

Gerichtsbarkeit
Außer den vorsehend aufgezählten grundherrlichen Gültrechten des Hochstifts Würzburg hatte dieses Stift als Dorf- und Landesherr zu Tauberrettersheim alle hohe und niedere Gerichtsbarkeit, Gebot und Verbot zu Dorf und Feld, Erbhuldigung, gemeine Landschatzung, Türkensteuer, ungemessene Fron und Dienst ohne Entgelt, Volk d.i. Folgen und Reisen, hohe und niedere Jagensgerechtigkeit, Atzung und Lager, beständige Beeth, ferner das Einzugsgeld und die Nachsteuer, den Bannwein und das Umgeld, den Handlohn und das Rauchpfund. Nimmt man hinzu noch die drückende Steuer des großen und kleinen Zehnts auf Getreide, Wein, Haustiere, Gemüse und Obst, so ergibt sich eine schwere Bürde von Verpflichtungen für die schwachen Schultern der kleinen Tauberrettersheimer Bauern und Häcker.

Die „Beeth“
Zum besseren Verständnis der Art und des Umfanges dieser bäuerlichen Lasten seien einige Aufklärungen angefügt:

1.) Die Beeth: (norddeutsche Bede, von Bitten) ist wohl mit die älteste der bäuerlichen Steuern. Sie läßt sich bis ins 12. Jahrh. zurückverfolgen, war ursprünglich eine freiwillige Leistung der Untertanen an den Landesherrn und findet sich in allen deutschen Ländern. Im Dorfbuch heißt es von der Beeth: Die zu Tauberrettersheim geben jährlich uff Weihnachten unserm gnäd. H. zu Würzburg von allen den Gütern, so Ihrer Fürstl. Gnaden dienstbar sein samt den darin gehörigen leibeigenen Leuten 10 fl. in Münz zur Beeth und beständig. aber die Hubgüter von anderen Herrschaften daselbst sein durchaus beethfrei. 10 fl. für Beeth finden sich alljährlich in den Bürgermeisterrechnungen von Tauberrettersheim bis zum Jahre 1839, also durch 700 Jahre hindurch.

Das „Umbgeld“
2.) Vom Ungeld: heißt es im Amtssaalbuch vom Jahre 1585:

„Jeder Gastwirt und Hecker sein vermöge des neuuffgerichteten Umbgelds unserm gnäd. H. z. Würzb. schuldig: Von jeder Mass einen neuen Pf. und ist niemand befreiet. Und dazu als Nota: Jeder Gastwirt und Hecker, so zu Tauberrettersheim Wein ausschenkt (das Biertrinken war damals noch nicht so im Schwang wie heute), da 68 Schenkmass in einen Eimer gehen, sein der Gemeinde schuldig, von jedem Eimer 4 Mass zu einem ewigen und beständigen Ungeld im Wert, wie er sonst die Mass ausschenkt, in bar zu bezahlen schuldig. Die in den Bürgermeisterrechnungen zu Tauberrettersheim an die Gemeindekasse abgeführten Umbgelder sind sehr schwankend, je nach dem Ausfall der Weinlese und der Güte des „Heurigen“. Anno 1963/64 heißt es bei den Einnahmen an Umbgeld: „Nichts“. 1664/5 1 fl. von Wolf Schauer. 1668/9 4 fl. von Erasmus Schauer und auch von Appolonia Bienekkerin.

Im 18. Jahrhundert wurde von dem Hirschenwirt, dessen Schenkstatt in der Kirchgasse im Hause des Michael Keck (Haus-Nr. 32) sich befand, eine jährliche Pauschale von 12 fl. als Pacht für das Gemeindewirtshaus erhoben. Die Schauer sind durch mehrere Jahrhunderte als Hirschenwirte von Tauberrettersheim zu finden.

Der „Bannwein“
3.) Über den Bannwein: D. i. gebannter Wein, zu dessen Abnahme vom Landesherren die Dorfuntertanen durch gesetzliche Vorschrift verpflichtet waren, berichtete die Dorfordnung:

Von alters her ist die Kirchweih, Sonntags nach Skt. Veitstag des Kirchpatrons 15. Juni – gehalten, aber wegen etlicher Ungelegenheiten uff Sonntag nach Martini verlegt worden. Der Amtskeller von Reichelsberg (später von Röttingen) legte da ein Fuder (12 Eimer) Bannwein dahin und gibt die Mass einen alten Pfg. höher, als ihn sonst selbiter Zeit die Wirt ausschenken. Und müssen die Wirt und Hecker dazumalen stillhalten (mit ihrem eigenen Ausschank) bis der Bannwein ist ausgeschenkt worden. Die Bürgermeister (Dorfkassiere) aber gegen gemeiniglich damit der Bannwein ungelegt bleibt jährlich unserm gnäd. H. z. Würzburg dafür 5 fl. 10 Ort, d. s. 5 ¼ fl. Nach dem 30jährigen Krieg ermäßigte sich das Bann- und Kirchweinquantum von 1 ganzem auf ½ Fuder, d. s. 6 Eimer. In der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts wurde der Bannwein in natura geliefert und aus der Gemeindekasse der ortsübliche Preis gezahlt, so anno 1683 gezahlt 9 fl. 3 Pfd. und 10 Pfg. anno 1684 dagegen 19 fl. 1 Pfd. und 3 Pfg., anno 1695 28 fl. 4 Pfg. und 14 Pfg. für je 6 Eimer. Aus den Dorfrechnungen des 17. und 18. Jahrhunderts ist zu entnehmen, daß anstatt der 6 Eimer Bannwein sehr häufig nur 3 fl. an Truckenbodengeld an die Kellerei Röttingen gegeben wurde (Weinmissjahre). Als letztes Bannweinjahr mit Lieferung in natura erscheint das Jahr 1737, wo an die Kellerei Röttingen für 6 Eimer dargelegten Bannwein 24 fl. entrichtet werden. Ab 1738 stehen in den Bürgermeisterrechnungen vis 1842/3 immer 3 fl. fränkisch an Truckenbodengeld. Dann fand auch diese alte, für die Menschen der heutigen Zeit recht seltsam anmutende Kirchweihsteuer ihr Ende, um später unter dem veränderten Titel der Verbrauchsteuer auf Wein und Bier eine sehr wenig erbauliche Auferstehung zu feiern.

Das „Rauchpfund“
4.)
 Neben dem alljährlichen Leihhuhn, das der Hintersasse (Leibeigene) seinem Leibherrn schuldete, mußte jedes Familienoberhaupt seit den ältesten Zeiten alljährlich dem Landesherrn ein weiteres Huhn, das Rauchhuhn abliefern. Der Fürstbischof Gottfried von Limburg (1444/55) verwandelte diese Naturalabgabe in eine Geldsteuer, in das Rauchpfund. Damit tilgte er einen Teil der Schulden, durch die sein Vorgänger, der prachtliebende und verschwenderische Johann von Brunn, das Hochstift an den Rand des Verderbens gebracht hatte. Es mußte also jeder Einwohner, der einen eigenen Rauch, d. h. einen eigenen Herd, eine selbständige Haushaltung hatte an die Gemeindekasse 1 Pfd. in Münze, d. s. 2 ½ Batzen oder 30 Pfg. geben. Die Bürgermeister (Dorfkassiere) lieferten dann die Gesamtsumme an die fürstbischöfliche Kellerei ab. Das Rauchpfund erhielt sich als Steuerabgabe in den Dorfrechnungen bis 1834. Durch die Anzahl der Rauchpfund in den alljährlichen Bürgermeisterrechnungen läßt sich die Bevölkerungsbewegung des Dorfes zahlenmäßig verfolgen. 

Das Amtssallbuch von 1585 gibt die Zahl der Herdstellen mit 80 an. Aus dem Schatzungsbuch von 1610 ist zu entnehmen, daß die Zahl der Familien anno 1610 auf 102 gestiegen war. Im Schatzungsbuch von 1637 (nach dem Schwedenkrieg) zählte das Dorf nur noch 72 Haushaltungen. Am Ende des 30jährigen Krieges (1648) dürften es kaum noch mehr als 50 Familien gewesen sein. Erst 50 Jahre späte, anno 1700 hat Tauberrettersheim wieder seinen führenden Stand mit 99 Herdstellen erreicht. Dann steigt die Zahl der Familien rasch. Anno 1750 sind es schon 156, anno 1800 166 Herdstellen, anno 1830 wurden in der Bürgermeisterrechnung 176 Rauchpfund verrechnet, während das staatliche topographische Handbuch für den Untermainkreis von 1830 nur 143 Wohnhäuser mit 164 Familien und 710 Seelen, darunter 65 Juden angibt. Den höchsten Bevölkerungsstand erreichte das Dorf um die letzte Jahrundertwende (1898) mit 713 Seelen, dann fällt die Seelenzahl im Jahr 1925 auf 671. Heute: Nach der Volkszählung 1937 = 643 Einwohner; nach der Volkszählung 1946 = 648 Einwohner.

Satzungen
5.)
 An alljährlichen geringeren Geldverpflichtungen der Dorfbewohner von Tauberrettersheim gegenüber dem Amtsherrschaft zählt das Amtssaalbuch noch auf: 

a) die Hochgerichtskosten
Darüber liest man im Dorfbuch: Wenn die Beamten zu Reichelsberg offen Gericht halten und die Herrschaftsgefälle einnehmen (zu Hornung – Februar, im Maien und im Herbst) seien die Besitzer der Hubgüter schuldig vermöge alten Herkommens für die Beamten selbdritt den Schultheiß und den gemeinen Dorfknecht (Büttel) die erste Mahlzeit zu halten und zu bezahlen.

b) die Zinssatzung:
Diese war fällig, wenn der Herr Amtskeller die Pfennigzinssteuer der Grundholden einkassierte und darnach im Wirtshaus an Braten und Wein sich labte. Sie steht alljährlich mit 5 fl. in der Bürgermeisterrechnung.

c) Die Jägersatzung:
In früheren Zeiten hatte das Jagdrecht auf Tauberrettersheimer Markung „die hohe und niedere Wildbahn samt der Vogelweid“ nicht die Gemeinde, sondern der Amtmann von Reichelsberg (später Röttingen) als Vertreter des Fürstbischofs. Die Tauberrettersheimer waren verpflichtet, dem Herrn Amtmann bei Ausübung der Jagd Atzung und Lager zu geben und Jagdfron zu leisten. Im Dorfbuch heißt es: Es geben die Besitzer und Inhaber der Hubgüter zu Tauberrettersheim jährlich uff Martini unserm gnäd. H. z. Würzburg für des Herrn Amtmanns zu Reichelberg gehabter Jägersatzung und Lager 8 fl. in Münz. Außerdem mußten die vom Herrn zu Würzburg geschickten Jäger, Vogler, Boten, reitend oder gehend, von den Hubgütern verpflegt werden. Dazu kam noch die Fron in Jagenssachen als Treiber und für die Wildfuhren. Auch den manchmal nicht unbeträchtlichen Wildschaden an den bestellten Feldern mußte der Bauer ohne Entschädigung auf sich nehmen. Im 16. Jahrhundert hausten im Tauberrettersheimer Gemeindewald auch noch Wildschweine wie aus einer Zeugenaussage anno 1607 hervorgeht. Erst das Revolutionsjahr 1848/49 gab der Gemeinde das Jagdrecht in die eigene Hand.

Landschatzung
6.) Vom 16. Jahrhundert ab erschienen in den Dorfrechnungen 2 Kriegssteuern, die sich mit unheimlicher Schnelligkeit im Laufe der folgenden Jahrzehnte erhöhen. Die gemeine Landschatzung und die Türkensteuer. Die Einführung der Landschatzung geht auf die Verkündigung des ewigen Landfriedens 1495 zurück. Durch den auf dem Reichstag zu Worms 1495 und zu Augsburg 1500 geschlossenen ewigen Landfrieden wurde das uralte germanische Recht der erlaubten Selbsthilfe auch für den Adel und die Ritterschaft aufgehoben. Zur nötigenfalls gewaltsamen Durchführung der Anordnungen des Reichsregiments wurde ein eigenes Reichsheer mit einem eigenen Reichshauptmann und Unterhauptleuten aufgestellt.

Im Jahre 1521 und 1535 regelte eine Kriegssteuer (Landschatzung) die für das Reichsheer als Söldnerheer alljährlich entstandenen Kosten. Freilich blieb es nicht lange bei dem 1521 festgelegten niedrigen Mannschaftsbestand des fränkischen Reichskontingents. Die hierfür monatlich zu leistenden Kriegsgelder der Gemeinden erhöhten sich mit der fortwährenden Vermehrung der Söldnertruppen infolge der Türkenkriege und der Raubkriege Ludwig XIV. in beängstigender Weise. Schon 1675 betrug das Reichskontingent, das der Würzburger Fürstbischof Peter Phil. von Dernbach gegen Frankreich aufstellen mußte, 4000 Mann Infanterie und 2000 Mann Kavallerie. 1693 kam noch ein weiteres Regiment mit 1600 Mann dazu.

Türkensteuer
Aus dem Jahr 1542 ist im Archiv zu Röttingen ein Manuskript vorhanden über die Anlage zur Türkensteuer im Amt Röttingen. Danach mußte jeder Bürger den Wert seines gesamten Vermögens „Stuck zu Stuck beweglich unbeweglich“ bei Amt angeben und daraus wurde dann die Türkensteuer bemessen. Es wurden für Röttingen, Aufstetten und Strüth 320 fl. 41 Kreuzer Türkensteuer gezahlt. Nach dem Schatzungsprotokoll von 1610 schuldete die Gemeinde Tauberrettersheim pro Jahr rund 271 fl. an einfacher Kriegssteuer. Nicht selten wurde diese monatlich abzuführende Kontribution in doppeltem Betrag eingehoben (extra ordinari). Auch der allerärmste Taglöhner wurde zu dieser Geldsteuer herangezogen. Sie betrug ½ Prozent des gesamten Haus- und Grundbesitzwertes, sowie des lebenden und toten Inventars, einschließlich der Getreide- und Weinvorräte und des Barvermögens. Über die nicht geringen Kosten, welche der Gemeinde Tauberrettersheim alljährlich durch die vom Bischof Rudolf v. Scherenberg im 15. Jahrhundert ins Leben gerufene Landesmiliz (Landesausschuß) enstehen, ist an anderer Stelle eingehend berichtet.

Fronfuhren
7.) Eine starke Belastung der Dorfkasse bildeten auch die alljährlichen Ausgaben für herrschaftliche Fronfuhren.

Das als Gültabgabe der Amtsherrschaft geschuldete Getreide, auch Mehl, Heu und Stroh mußte von der Gemeinde auf eigene Kosten in die herrschaftlichen Speicher nach Baldersheim, Ochsenfurt, Marktbreit, Würzburg überführt werden. Die Verpflichtung der Dorfgemeinde zur ungemessenen Hand- und Spannfron bürdete der Gemeinde auch die Kosten auf für den Transport von Floßholz von Gossmannsdorf a.M. nach Gerlachsheim und von Mainsand von Ochsenfurt uff Baldersheim. Beträge von 10 und 20 fl. und mehr stehen für solche Fronfuhren in den Tauberrettersheimer Dorfrechnungen. Die letzten Ausgaben hierfür enthält die Rechnung von 1825.

Die Abgaben
An einmaligen Steuern zählt das Dorfbuch folgende Abgaben auf.

1.) Den Handlohn:
Darüber heißt es im Amtssaalbuch Nr. 129: Alle hier einverleibten Zins- und Gültgüter geben unserm Herrn und Fürsten zu Würzburg (als dem Grundherrn) wenn sie verkauft werden, von 100 fl. Kaufsumme 5 fl. Handlohn. Auch die fremden Herrschaften, die zu Tauberrettersheim Grundherrenrecht besaßen (Kloster Schefetersheim und Frauenthal, Neumünsterstift zu Würzburg etc.) erhoben im Verkaufsfall den Handlohn.

2.) Das Güterhauptrecht:
Das Zins- und Gültbuch von 1683 schreibt vor: Ein jeder Bürger oder Untertan zu Tauberrettersheim was Mannspersonen, seint im begebenden Todesfall das Hauptrecht zu zahlen schuldig und werde von 100 fl. Vermögen 2 fl. genommen. Das beim Todesfall des Hausherrn ebenfalls fällige Besthaupt d.i. das beste Stück Vieh im Stall, wurde nach fürstbischöflicher Genehmigung ab 2. Februar 1704 in Tauberrettersheim durch ein gewisses Abkaufsgeld abgelöst. Statt des beim Todesfall schuldigen Besthauptes entrichtete man nun alljährlich 8 neue Pfg. später tilgte man diese Steuer durch eine einmalige Zahlung, sl 1755 mit 10 fl. für eine Kuh.

3.) Einzugsgeld:
Wer von fremd ins Dorf zieht, zahlt 4 fl., 2 Eheleute 8 fl. als Bürgergeld. So aber keines fremd, werden sie mit ¼ Wein an- und uffgenommen. Von diesem Einzugsgeld erhielt die Dorfkasse die Hälfte.

4.) Die Nachsteuer:
Da einer aus Tauberrettersheim „hinter einer fremden Herrschaft zeugt, ist er unserm gnäd. Herrn zu Würzburg von je 100 fl. Hauptsumme (Vermögen) 2 fl. (oder wie es jederzeit befohlen wird) als Nachsteuer schuldig. Die in den Amtsrechnungen der fürstbischöflichen Ämter festgelegten Nachsteuerbeträge geben dem Dorfchronisten wertvolle Aufschlüsse über die in Franken so häufige Auswanderung nach den Ländern des Südostens im 18. Jahrhundert und später nach Amerika. Wahrlich – eine lange Liste von Abgaben und Geldverbindlichkeiten an die hohen Herrschaften! Dazu kamen die vielen Frondienste mit der Hand- und mit Gespann in Kriegs- und Friedenszeiten, Dienste, die sehr nachteilig in die Bewirtschaftung des eigenen Hofes eingriffen. Sehr groß waren auch die mancherlei Schäden an Äckern und Feldfrüchten, die durch die rücksichtslose Jagdausübung seitens der hohen Jagdherren den Dorfbewohnern zugefügt wurden. Die vorstehend aufgeführten Lasten und Abgaben waren aber nicht die einzigen Ursachen bäuerlicher Abhängigkeit und wirtschaftlicher Bedrängnis.

Viele „kleine“ Leute
Es kam noch eine Reihe besonderer Umstände hinzu, welche die Lage der Dorfbewohner immer schwieriger gestaltete und die Zahl der „kleinen“ Leute mit kaum ausreichenden Lebensbedingungen immer mehr anschwellen ließ.

1.) Die wenig befriedigenden Besitzverhältnisse in Tauberrettersheim zur Zeit des Übergangs an die hochstiftische Herrschaft werden vor allem durch die Tatsache beleuchtet, daß in Tauberrettersheim nach dem damaligen fränkischen Landrecht die Erbteilung beim Tod der Eltern allgemeiner Brauch war, wodurch eine große Zahl kleiner landwirtschaftlicher Betriebe entstand, die kann in guten Erntejahren die Familie notdürftig ernähren konnten.

Der Ertrag der Felder an Brotgetreide genügte in den meisten Fällen kaum für den eigenen Bedarf. Der Feldbau wurde damals nicht nach der heutigen ergiebigen Fruchtwechselwirtschaft, sondern nach der Dreifelderwirtschaft (Winterbau, Sommerbau, Brache) betrieben. Der Viehbestand war wegen Futtermangel (es gab damals weder Klee- noch Rübenbau) sehr gering. Unsere heute so einträgliche Schweinehaltung war gleichfalls unbedeutend. Der Kartoffelbau, die Voraussetzung für erhöhte Schweinezucht, wurde bei uns erst Ende des 18. Jahrhunderts allgemein eingeführt.

Kein Vorwärtskommen
Der Weinbau hatte vor 1521 noch keine ausschlaggebende Bedeutung für Tauberrettersheim, da die Anlage von Rebgärten auf der Winterseite und in den Seitentälern erst in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts erfolgte.

2.) Als weiteres Hemmnis für das Gedeihen der Dorfgeschlechter muß auch die mittelalterliche Einstellung der Kirche und der Klöster und Stifte bei Erwerbung weltlicher Rechte und Einkünfte genannt werden. Im Jahr 1225 verfügte das Neumünsterstift zu Würzburg in Tauberrettersheim über einen geschlossenen Güterbesitz von 193 Morgen Feld, der den Umfang einer damaligen Bauernhube (durchschnittlich 30 Morgen) um ein Vielfaches übertraf. Auch die vielen Lehensrechte der Klöster der näheren und weiteren Umgebung, besonders aber die starke Belastung durch die nun gesetzlich festgelegten Zehntabgaben an das Neumünsterstift Würzburg wirkten sicher nicht fördernd auf das Vorwärtskommen der Landbevölkerung. Im Jahr 1587 beabsichtigte Fürstbischof Julius Echter von Würzburg, das Propstlehen des Neumünsterstiftes von Tauberrettersheim von dem damaligen Lehensinhaber Hans Pleickart von Berlichingen käuflich zu erwerben. Die Höhe der jährlichen Einkünfte dieses Propstlehens und der Kapitalwert der Gebäude des Amtshofes wurden von sachverständiger Seite auf 22 946 fl. angegeben. Eine sehr hohe Summe für die damalige Zeit. Darunter waren als Durchschnittsertrag des jährlichen Zehnts zu Tauberrettersheim 250 Malter Frucht und 15 Fuder d.s. 180 Eimer Wein!

3.) Zur Verschärfung der mißlichen Lage des Bauernstandes im 14. Jahrhundert und 15. Jahrhundert trug auch das schrankenlose Fehdewesen der Rittergeschlechter unserer Gegend viel bei. „In dieser Zeit, (so schreibt Bensen, der Geschichtsschreiber von Rothenburg) war es mit der glücklichen Ruhe und dem idyllischen Frieden der Landleute und mit der nachbarlichen Biederkeit sehr schlecht bestellt.“ Bei jedem Streit zwischen den adeligen und ritterlichen Herren und gegen die sich kräftig wehrenden Städte wurde nicht nur die Schlösser und Burgen der Gegend, sondern auch die dazu gehörenden Dörfer schonungslos geplündert und verwüstet und grausame Vergeltung an dem unschuldigen Landvolk geübt. Auch die damaligen Dorfherren von Tauberrettersheim, die Herren von Hohenlohe zu Weikersheim und zu Röttingen waren häufig in solche kriegerische Auseinandersetzungen verwickelt, die für sie wie für ihre Dörfer verhängnisvoll wurden. Auf den Durchgangsstraßen des Taubergebietes, wo die Warenzüge der Kaufleute von Frankfurt, Mergentheim, Rothenburg und Nürnberg verkehrten, gab es viele Raubüberfälle der beutelüsternen Ritterschaft unserer Gegend.

Raubzug
In der Chronik von Rothenburg wird erzählt, wie am Samstag nach Allerheiligen 1325 Ritter Adam von Thüringen mit seinen Helfern in der Nähe von Tauberrettersheim (zwischen Neubronn und Oberndorf) einen Rothenburger Wagenzug mit 8 Wagen voll Wein im Wert von 800 fl. aushoben und den Raub über Tauberrettersheim, Bernsfelden, Kist, Oberleinach nach Schloß Thüngen an der Wern entführen und dort das Diebesgut verteilten und die Fuhrleute erst nach hohem Lösegeld (40 – 200 fl) freigaben. Der allbekannte Ritter Götz von Berlichingen mit der eisernen Hand, der auf die Nürnberger sehr schlecht zu sprechen war, weil sie ihm 1504 vor Landshut die rechte Hand zerschmettert hatten, hatte es bei seinen Wegelagerungen im Taubertal hauptsächlich auf Nürnberger Güterwagen abgeehen, so auch 1513 bei einem Überfall in der Nähe von Mergentheim.

3 Jahre lang hatte der schlimmste Räuber jener Zeit Hans Thomas von Absberg (bei Gunzenhausen) und seine Gefährten vom fränkischen Adel, darunter die beiden Kunz von Rosenberg, die an der oberen Tauber – Waldmannshofen begütert waren, Gewalttat auf Gewalttat gehäuft, bis endlich der schwäbische Städtebund durch seinen Bundesfeldherrn von Truchsess von Waldburg anno 1523 gegen diese Raubritter einschritt und ihre Raubnester zu Vellberg (bei Crailsheim) zu Boxberg (bei Tauberkönigshofen) zu Wachbach (bei Mergentheim) und zu Waldmannshofen (bei Aub) zerstörte.

Bericht aus der Zeitschrift Frankenland - Heft 1 - März 2016

Dr. Alexander von Papp lebt als freier Autor und Redenschreiber in Randersacker. Sein Berufsweg führte ihn von der Regionalforschung (TU München) über die Tätigkeit in Ministerien (Raumordnungspolitik in Bonn und Brasilien sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bundesbauministerium) zur kommunalen Ebene (Öffentlichkeitsarbeit und Pressesprecher der Stadt Würzburg, später Kulturamtsleiter). Seine Anschrift: Euweg 8, 97236 Randersacker, E-Mail schreiben

Hier sein Artikel:
Einmalig in Franken - Tauberrettersheim glänzte mit zwei  Weinköniginnen gleichzeitig (PDF-Dokument, 544,63 KB, 13.01.2017)

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Ortschronik

Ein Dorf an der südwestlichen Ecke von Unterfranken. Es liegt am linken Tauberufer. Auf der rechten Tauberseite die „Romantische Straße“, so dass der Durchgangsverkehr sich außerhalb des Ortes vollzieht. Über die Tauber führt die alte von Balthasar Neumann erbaute Steinbrücke. Urkundlich wird Tauberrettersheim das erste mal 1103 genannt. Hier treten ein EMBRICH und ein GUNRADIS von RATTERSHEIM als Zeugen bei einer Schenkung auf. Doch geht aus Grabfunden -ein Steinbeil- hervor, dass der Ort schon in der jüngeren Steinzeit 2-3000Jahre v. Chr. eine menschliche Siedlung war. Im Jahre 1345 gibt der Fürstabt. HEINRICH von FULDA das Dorf RETTERSHEIM an der Tauber, sowie die Dörfer NEUBRONN, OBERNDORF und STANDORF ein Kraft von HOHENLOHE zu lehen. Später kam das Dorf an das KLOSTER SCHÄFTERSHEIM. Nach dem Bauernkrieg und Verwüstungen, sowie Aufhebung des Klosters, wurden die HOHENLOHER wieder Lehnsherren. Wie weit die Tauberrettersheimer sich am Bauerkrieg beteiligten, ist unbekannt, doch waren unter den Rädelsführern die in AUB hingerichtet wurden 2 Tauberrettersheimer dabei. Nach dem Bauernkrieg kamen ganz schlechte Zeiten für Tauberrettersheim. Doch als dann das NEUMÜNSTERSTIFT in WÜRZBURG um die Mitte des 16.Jahrhunderts die Dorfherrschaft, übernahm, kamen bessere Zeiten.

Besonders in der Zeit von FÜRSTBISCHOF JULIUS ECHTER 1572-1617 scheint das Sprichwort in Erfüllung gegangen zu sein „unter dem Krumstab ist gut leben“. Der Weinbau wurde stark ausgedehnt. Aus dieser Zeit stammen auch 2 große Zehntkeller, die heute noch erhalten sind. Leider kam gleich darauf der 30jährige Krieg der großes Unheil über das Dorf brachte. Zweimal wütete die Pest. Im Schwedenkrieg wurde fast das ganze Dorf niedergebrannt, samt Kirche, Schule und Pfarrhaus. Der Gottesdienst wurde im Freien vom Pfarrer aus Röttingen abgehalten.1663 wurde eine neue Kirche gebaut. Diese wurde bald wieder zu klein. 1753 wurde eine neue größere Kirche erbaut, deren Turm heute noch steht. Die heutige Kirche wurde in den Jahren 1863-69 erbaut. Im Revolutionsjahr 1848 bekamen die Bürger größere Freiheiten. Doch waren die Besitzverhältnisse durch die fränkische Erbteilung sehr klein geworden. Die Weinberge ließen im Ertrag nach, besonders als die Peronospora stark auftrat, wurden viele Weinberge gerodet. Viele Einwohner wanderten nach Amerika aus und brachten es dort zu Besitz und Ansehen. 1870/71 mussten 2 Tauberrettersheimer ihr junges Leben in Frankreich lassen. Auch die beiden Weltkriege forderten ihre Opfer. 1932 wurde von Pfarrer APPRICH ein Kindergarten erbaut und 1937 am Brunnenberg eine Kapelle, die sich sehr gut in die Landschaft einfügt. Beim Einzug der Amerikaner 1945 blieb das Dorf ganz ohne Zerstörung, nur ein Brückenpfeiler der Tauberbrücke wurde von den abziehenden Deutschen gesprengt. Dieser wurde aber schon 1946 wieder instandgesetzt. Ein Aushängeschild ist der Weinbau seit 1225. In einer Urkunde von 1610 ist bereits von 56 Winzerfamilien die Rede, und um 1800 ernteten diese Trauben von über 100 Ha Reben. Dieses Datum markiert auch den Höhepunkt des Weinbaus im Ort. Heute stehen in Tauberrettersheim 45 Ha Reben im Ertrag. Der kleine Ort hat sich mittlerweile zu einem echten Weinort gemausert und das passt natürlich herrlich in diese Region.